ELTERNARBEIT

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die nächsten Wahlen finden also im November oder Dezember 2021, 2023, 2025, 2027, 2029, 2031 usw. statt.

Beispieleinladung zur Wahlversammlung

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Elternarbeit ist die ehrenamtliche Mitwirkung in der demo­kratischen Selbst­verwaltung der Schulen und an den demo­kratischen Entscheidungs­vorgängen der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer.

In der Schule. Die Elternschaft einer Schulklasse wählt eine Eltern­vertreterin* und deren Stellvertreterin* für zwei Jahre. [* bedeutet »w, m, d«. Im Folgenden wird die weibliche Form für alle verwendet, aber auf den Asterisken verzichtet.] Die Klasseneltern­vertreterinnen einer Schule bilden den Schul­elternrat (SER). Der SER erwählt seine Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, SER-Vertreterinnen für den Gemeinde­elternrat (GER) oder den Stadt­elternrat (StER) [§ 97 NSchG], SER-Vertreterinnen für den Kreis­elternrat (KER) [§ 97 NSchG] und SER-Vertreterinnen für den Arbeitskreis des KER für ihre Schulform. Die SER-Vertreterinnen im GER, StER oder im KER-Arbeitskreis sind unmittelbar dessen Mitglieder, die SER-Vertreterinnen für den KER aber nicht.

Der Kreiselternrat. Die SER-Vertreterinnen für den KER sind keine KER-Mitglieder, sondern zunächst nur Wahlleute. Der Landkreis lädt die Wahlleute jeweils einer Schulform zu einer Wahlversammlung ein. Die einem Landkreis gleichgestellte Region Hannover lädt im Oktober ungerader Jahre für Wahlversammlungen Anfang November ein. § 97 (3.3) NSchG bestimmt, wie viele (2–5) KER-Mitglieder und deren Stellvertreterinnen die Wahlleute auswählen dürfen. Beispieleinladung zur Wahlversammlung

Die in diesen Wahlversammlungen gewählten KER-Mitglieder werden vom Landkreis zur ersten, konstituierenden Sitzung eingeladen. In der Region Hannover findet diese Sitzung Ende November oder Anfang Dezember in ungeraden Jahren statt. Während dieser ersten Sitzung wählen die Mitglieder ihren Vorstand, der künftig zu weiteren Sitzungen einlädt.

Die Arbeitskreise eines Kreiselternrates. So wie auch andere demokratisch verfasste Gremien Ausschüsse bilden, um ihre Arbeit nach Fächern zu gliedern, so kann ein Kreis­elternrat Ausschüsse oder Arbeitskreise bilden. Jeder KER bestimmt seine Arbeits­kreise selbst, aber nicht das Nieder­sächsische Schul­gesetz. Arbeits­kreise nach Schul­form sind üblich, aber auch Arbeits­kreise zu einem schulform­übergreifenden Thema wie zum Beispiel Inklusion oder Digitali­sierung sind möglich. Die Arbeits­kreise regeln ihre Arbeit selbst, so dass sie die Teilnahme auch Eltern­vertrete­rinnen, die nicht KER-Mitglieder sind, ermöglichen können.

Empfehlungen an Schulelternräte: In den Jahren, in denen die KER neu gewählt werden, sollten die ersten Klassen­eltern­abende früh im neuen Schuljahr stattfinden, damit die SER auch früh ihre KER-Vertrete­rinnen bestimmen können. Die SER können mit der Schul­leitung Termine für erste Eltern­abende mit Wahlen besprechen, zum Beispiel vor den Sommer­ferien, damit Termine für Eltern­abende unverzüg­lich nach dem Beginn des neuen Schul­jahres verkündet werden. So kann vermieden werden, dass in einzelnen Klassen Eltern­abende so spät durch­geführt werden, dass eine recht­zeitige Meldung der SER-Vertreterinnen an den Landkreis unmöglich wird.

Die Landkreise fragen bei den Schulen die SER-Vertrete­rinnen für den KER ab. Die SER dürfen prüfen, ob die Schulen die SER-Vertrete­rinnen für den KER mit richtigen und vollständigen Post­anschriften dem Landkreis frist­gerecht meldeten oder ob die Schulen es versäumten. Wenn die SER-Vertrete­rinnen für den KER keine Einladung vom Landkreis erhielten, obwohl der Termin der Wahlversammlung naht, dann können sie beim Landkreis nachfragen.

Die gleichen Empfehlungen gelten für die Abfrage der SER-Vertrete­rinnen für den GER oder StER und die vollständige und frist­gerechte Meldung.