ELTERNARBEIT
die nächsten Wahlen finden also im November oder Dezember 2021, 2023, 2025, 2027, 2029, 2031 usw. statt.
In der Schule. Die Elternschaft einer Schulklasse wählt eine Elternvertreterin* und deren Stellvertreterin* für zwei Jahre. [* bedeutet »w, m, d«. Im Folgenden wird die weibliche Form für alle verwendet, aber auf den Asterisken verzichtet.] Die Klassenelternvertreterinnen einer Schule bilden den Schulelternrat (SER). Der SER erwählt seine Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, SER-Vertreterinnen für den Gemeindeelternrat (GER) oder den Stadtelternrat (StER) [§ 97 NSchG], SER-Vertreterinnen für den Kreiselternrat (KER) [§ 97 NSchG] und SER-Vertreterinnen für den Arbeitskreis des KER für ihre Schulform. Die SER-Vertreterinnen im GER, StER oder im KER-Arbeitskreis sind unmittelbar dessen Mitglieder, die SER-Vertreterinnen für den KER aber nicht.
Der Kreiselternrat. Die SER-Vertreterinnen für den KER sind keine KER-Mitglieder, sondern zunächst nur Wahlleute. Der Landkreis lädt die Wahlleute jeweils einer Schulform zu einer Wahlversammlung ein. Die einem Landkreis gleichgestellte Region Hannover lädt im Oktober ungerader Jahre für Wahlversammlungen Anfang November ein. § 97 (3.3) NSchG bestimmt, wie viele (2–5) KER-Mitglieder und deren Stellvertreterinnen die Wahlleute auswählen dürfen. Beispieleinladung zur Wahlversammlung
Die in diesen Wahlversammlungen gewählten KER-Mitglieder werden vom Landkreis zur ersten, konstituierenden Sitzung eingeladen. In der Region Hannover findet diese Sitzung Ende November oder Anfang Dezember in ungeraden Jahren statt. Während dieser ersten Sitzung wählen die Mitglieder ihren Vorstand, der künftig zu weiteren Sitzungen einlädt.
Die Arbeitskreise eines Kreiselternrates. So wie auch andere demokratisch verfasste Gremien Ausschüsse bilden, um ihre Arbeit nach Fächern zu gliedern, so kann ein Kreiselternrat Ausschüsse oder Arbeitskreise bilden. Jeder KER bestimmt seine Arbeitskreise selbst, aber nicht das Niedersächsische Schulgesetz. Arbeitskreise nach Schulform sind üblich, aber auch Arbeitskreise zu einem schulformübergreifenden Thema wie zum Beispiel Inklusion oder Digitalisierung sind möglich. Die Arbeitskreise regeln ihre Arbeit selbst, so dass sie die Teilnahme auch Elternvertreterinnen, die nicht KER-Mitglieder sind, ermöglichen können.
Empfehlungen an Schulelternräte: In den Jahren, in denen die KER neu gewählt werden, sollten die ersten Klassenelternabende früh im neuen Schuljahr stattfinden, damit die SER auch früh ihre KER-Vertreterinnen bestimmen können. Die SER können mit der Schulleitung Termine für erste Elternabende mit Wahlen besprechen, zum Beispiel vor den Sommerferien, damit Termine für Elternabende unverzüglich nach dem Beginn des neuen Schuljahres verkündet werden. So kann vermieden werden, dass in einzelnen Klassen Elternabende so spät durchgeführt werden, dass eine rechtzeitige Meldung der SER-Vertreterinnen an den Landkreis unmöglich wird.
Die Landkreise fragen bei den Schulen die SER-Vertreterinnen für den KER ab. Die SER dürfen prüfen, ob die Schulen die SER-Vertreterinnen für den KER mit richtigen und vollständigen Postanschriften dem Landkreis fristgerecht meldeten oder ob die Schulen es versäumten. Wenn die SER-Vertreterinnen für den KER keine Einladung vom Landkreis erhielten, obwohl der Termin der Wahlversammlung naht, dann können sie beim Landkreis nachfragen.
Die gleichen Empfehlungen gelten für die Abfrage der SER-Vertreterinnen für den GER oder StER und die vollständige und fristgerechte Meldung.