REGIONSELTERNRAT – der Vorstand
Vorsitzender
Oliver Röttger
Schulform
Förderschule
Grundschule in freier Trägerschaft
vorstand@regionselternrat.info
+49 511 7287777
Vorsitzender
Oliver Röttger
Schulform
Förderschule
Grundschule in freier Trägerschaft
vorstand@regionselternrat.info
+49 511 7287777
Im Allgemeinen finden die Sitzungen des Regionselternrates 19:30–21:30 Uhr an wechselnden Wochentagen im Regionsgebäude, Hildesheimer Straße 18–20, statt. Die Sitzungen des Regionselternrates sind nicht öffentlich. Die Sitzungen seiner Arbeitskreise sind offen für Gäste im Einvernehmen mit dem Leiter.
→ Geschäftsordnung öffnen
Antrag auf Fahrtkostenerstattung als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen
Sitzungsteilnehmer (w, m, d) dürfen den Parkplatz für Bedienstete der Region Hannover benutzen.
Der Landeselternrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden [§ 169 (3) NSchG]. Der Landeselternrat hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben. Das Kultusministerium unterrichtet den Landeselternrat über alle wichtigen Vorhaben. Der Landeselternrat leitet Informationen, insbesondere Entwürfe neuer Rechtssätze zur Stellungnahme, an die Kreiselternräte weiter.
2. Stellvertretender Vorsitzender
Bernd Linde
Ausschuss
Realschulen
1. Beisitzerin
Andrea Krause
Ausschuss
Gymnasien
Matthias Ahäuser
Ausschuss
Förderschulen
Anika von Bose
Ausschuss
Förderschulen
Stephan Döpke
Ausschuss
Förderschulen
Jörg Drewes
Ausschuss
Grundschulen
Sylvia Backhaus
Ausschuss
Berufsbildende Schulen
Holger Kettner
Ausschuss
Berufsbildende Schulen
Christoph Napp
Die Aufgaben des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport der Region Hannover sind Angelegenheiten der Schulen in der Trägerschaft der Region Hannover, Schulentwicklungsplanung, Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schullandheime, Medienzentrum der Region Hannover, Förderung von Maßnahmen medialer Bildung, Förderung der Erwachsenenbildung, Kultur- und Heimatpflege, Sportstättenplanung, Förderung des Sports einschließlich des Sportstättenbaues, Fördermaßnahmen nach BAföG. [§ 17 (1) b) 2. Geschäftsordnung der Region Hannover] Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Regionsrates, sachkundigen Einwohnern, Vertretern der Schülerschaft, Vertretern der Lehrerschaft, Vertretern der Elternschaft, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Vertretern der Arbeitnehmerverbände zusammen. [§ 110 NSchG], [§ 71 (1) NSchG]
Matthias Ahäuser
Förderschulen
Stellvertretendes Mitglied
Christian Richter
Förderschulen
Die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist die Förderung der Jugendhilfe und -pflege [§ 17 (1) b) 1. Geschäftsordnung der Region Hannover]. Seine Zusammensetzung richtet sich nach § 71 SGB VIII und § 4 Nds. AG SGB VIII. Weitere Auskünfte: [Der Jugendhilfeausschuss – eine Ausschuss mit besonderen Aufgaben]
Ramona Schäfer
Gymnasium