iPad-Klassen: Regionselternrat kritisiert Praxis der Schulen
Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle – auch an den Schulen in der Region Hannover.
Das zeigt sich nicht zuletzt an der Einführung von immer mehr Tablet- bzw. iPad-Klassen. Für die
Kosten der Geräte sollen nach dem Willen der Schulen und Schulträger in der Regel die Eltern
aufkommen. Der Regionselternrat Hannover kritisiert diese Praxis und verweist auf die geltende
Rechtslage.
„Plant die Schule eine Beschulung mit elternfinanzierten Geräten, fällt die Anschaffung von Tablets
aktuell nicht unter die Ausstattungspflicht gem. § 71 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Schulgesetz, so
dass Erziehungsberechtigte nicht verpflichtet werden können, ein Tablet anzuschaffen“, erklärt der
Arbeitskreis Digitalisierung vom Regionselternrat (RER) Hannover. So steht es wörtlich und für
jedermann frei zugänglich auch auf den Seiten des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische
Qualitätsentwicklung (NLQ) unter OpenElec: Rechtliche Situation: Lern- oder Lehrmittel?. Weiter
heißt es dort: „Derzeit dürfte eine Ausstattung mit Tablets nur durch die Elternfinanzierung gelingen
… Allerdings kann eine Ausstattungspflicht der Eltern nicht durch einen Gesamtkonferenzbeschluss
der Schule begründet werden.“
Leider täten sich viele Schulen und Schulträger schwer damit, dies offen und ehrlich zu
kommunizieren, bedauert der RER „Daher sehen wir es als Regionselternrat als unsere Aufgabe an, in
diesem Punkt für Aufklärung zu sorgen.“ Besonders kritisch sehen die Elternvertretenden in diesem
Zusammenhang die aktuelle Praxis einiger weiterführender Schulen in der Region Hannover, sich
bereits in den Anmeldebögen zur 5. Klasse die Bereitschaft der Eltern zur späteren Anschaffung eines
Tablets bzw. iPads bestätigen zu lassen. „Tatsächlich kann es sich hierbei zwar kaum um eine
rechtsverbindliche Erklärung handeln. Dennoch werden Erziehungsberechtigte damit aus unserer
Sicht in unzulässiger Weise unter Druck gesetzt, möglicherweise auch gegen ihren Willen eine
entsprechende Unterschrift zu leisten, um die Aufnahme ihres Kindes an der jeweiligen Schule nicht
zu gefährden“. Die Bereitschaft zur Anschaffung eines iPads dürfe jedoch keineswegs zur
Zulassungsvoraussetzung gemacht werden. So habe das Niedersächsische Kultusministerium bereits
im Sommer 2022 bestästigt: „Kein Kind darf vom Unterricht ferngehalten werden, nur weil es dieses
oder jenes Gerät nicht hat.“
Der Regionselternrat wolle keinesfalls die schulische Digitalisierung blockieren noch grundsätzlich das
Für und Wider von iPad-Klassen mit einer 1:1-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler erörtern.
„Wichtig ist uns jedoch klarzustellen, dass Erziehungsberechtigte an öffentlichen Schulen in
Niedersachsen nach dem Grundsatz der Privatautonomie selbstständig und frei darüber entscheiden
können, ob und gegebenenfalls bei welchem Anbieter sie ein iPad oder sonstiges Tablet für den
Unterricht ihrer Kinder anschaffen möchten oder nicht – ganz unabhängig von der eigenen
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“, betont der Arbeitskreis. Daher müsse sich auch niemand auf
einkommensabhängige Fördermöglichkeiten wie etwa das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
verweisen lassen. „Stattdessen lässt sich die Tablet-Anschaffung auf eigene Kosten schlicht und
einfach verweigern.“
In dem Fall gilt laut NLQ: „Die Schule muss die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, kein
elternfinanziertes Tablet anzuschaffen, akzeptieren.“ In einer früheren Version der zitierten Website
hieß es dazu noch: „Wenn eine Schule aber für einen Jahrgang Tablets anschaffen lässt, haben die
Eltern dieses Jahrgangs das Recht, die Ausstattung bzw. Ausleihe durch die Schule einzufordern.“ So
explizit ist diese Formulierung dort inzwischen zwar nicht mehr zu finden. „Dennoch halten wir sie
weiterhin für zutreffend“, stellt der RER klar. In jedem Fall müsse die Schule dafür sorgen, dass einem
Kind ohne eigenes Tablet kein Nachteil entstehe.
In einem Rundschreiben an die betroffenen Erziehungsberechtigten in der Region Hannover ruft das
Gremium daher dazu auf: „Lasst euch nicht unter Druck setzen und macht von eurer
Entscheidungsfreiheit Gebrauch!“ Letztlich sei die Finanzierung von iPads für den Schulunterricht
Sache der öffentlichen Hand. Tatsächlich heißt es bereits im niedersächsischen Koaliatonsvertrag von
2022 zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Seite 59:
„Alle Schülerinnen und Schüler müssen unabhängig von finanziellen Voraussetzungen an der Bildung
in der digitalen Welt teilhaben können. Deshalb werden wir schrittweise digitale Endgeräte zur
Verfügung stellen, die Abläufe werden wir eng mit Schulen und Schulträgern abstimmen. In einem
ersten Schritt betrift das die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8, in weiteren Schriften dann
auch jüngere Schülerinnen und Schüler.“
Der Regionselternrat Hannover ist überzeugt: „Die elterliche Verweigerung der Anschaffung eines
eigenfinanzierten iPads für den Schulunterricht kann also im besten Fall dazu führen, Schulen und
Schulträger auf den Boden von Recht und Gesetz zurückzuholen und gleichzeitig die amtierende
Landesregierung an ihre Versprechen zu erinnern.“