REGIONSELTERNRAT – die Vorsitzenden der Arbeitskreise
SITZUNGEN
Im Allgemeinen finden die Sitzungen des Regionselternrates 19:00–21:00 Uhr an wechselnden Wochentagen im Regionsgebäude, Hildesheimer Straße 18–20, statt. Auch die Sitzungen seiner Arbeitskreise sind offen für Gäste im Einvernehmen mit dem/der Leiter/in.
- Donnerstag, 16. November 2023
- Montag, 20.11.2023 Wahlversammlung
- Dienstag, 12.12.2023 konstituierende Sitzung
- Dienstag, 23. Januar 2024
- Mittwoch, 06. März 2024
- Dienstag, 16. April 2024
- Donnerstag, 06. Juni 2024
- Dienstag, 06. August 2024
- Mittwoch, 07. November 2024
- Dienstag, 14. Januar 2025
- Mittwoch, 05. März 2025
- Donnerstag, 24. April 2025
- Dienstag, 03. Juni 2025
- Mittwoch, 20. August 2025
- Donnerstag, 09. Oktober 2025
→ Geschäftsordnung öffnen
Antrag auf Fahrtkostenerstattung als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen
Sitzungsteilnehmer (w, m, d) dürfen den Parkplatz für Bedienstete der Region Hannover benutzen.
Der Landeselternrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden [§ 169 (3) NSchG]. Der Landeselternrat hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben. Das Kultusministerium unterrichtet den Landeselternrat über alle wichtigen Vorhaben. Der Landeselternrat leitet Informationen, insbesondere Entwürfe neuer Rechtssätze zur Stellungnahme, an die Kreiselternräte weiter.
Mitglied
Oliver Röttger
Ausschuss
Schulen in freier Trägerschaft
Mitglied
Matthias Ahäuser
Ausschuss
Förderschulen
kooptiertes Mitglied RER
Ersatzmitglied
Ralf Popp
Ausschuss
Gymnasium
Die Aufgaben des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport der Region Hannover sind Angelegenheiten der Schulen in der Trägerschaft der Region Hannover, Schulentwicklungsplanung, Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schullandheime, Medienzentrum der Region Hannover, Förderung von Maßnahmen medialer Bildung, Förderung der Erwachsenenbildung, Kultur- und Heimatpflege, Sportstättenplanung, Förderung des Sports einschließlich des Sportstättenbaues, Fördermaßnahmen nach BAföG. [§ 17 (1) b) 2. Geschäftsordnung der Region Hannover] Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Regionsrates, sachkundigen Einwohnern, Vertretern der Schülerschaft, Vertretern der Lehrerschaft, Vertretern der Elternschaft, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Vertretern der Arbeitnehmerverbände zusammen. [§ 110 NSchG], [§ 71 (1) NSchG]
Mitglied
Matthias Ahäuser
Förderschulen
stellv. Mitglied
Oliver Röttger
Förderschulen
Mitglied
Unbesetzt
BBS
stellv. Mitglied
Unbesetzt
BBS
Die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist die Förderung der Jugendhilfe und -pflege [§ 17 (1) b) 1. Geschäftsordnung der Region Hannover]. Seine Zusammensetzung richtet sich nach § 71 SGB VIII und § 4 Nds. AG SGB VIII. Weitere Auskünfte: [Der Jugendhilfeausschuss – eine Ausschuss mit besonderen Aufgaben]
Mitglied
Sandra Lohmann